.... § 165 Abs 1 Satz 1 SGB III sichert also nicht jegliches ausgefallenes Arbeitsentgelt im Zusammenhang mit einer Insolvenz, sondern nur arbeitsrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers gegen einen konkreten Arbeitgeber (Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, K § 165 RdNr 46, Stand Juni 2018), der wiederum von einem der in § 165 Abs 1 Satz 2 SGB III bezeichneten Insolvenzereignisse betroffen sein muss (E....