...Der Gesetzgeber ist ausdrücklich davon ausgegangen, dass die Regelungen der Insolvenzordnung dem Schuldverschreibungsgesetz in der Insolvenz vorgehen, soweit nicht ausnahmsweise § 19 Abs. 2 bis 4 SchVG etwas anderes vorschreibt (BT-Drucks. 16/12814, aaO; Hopt/Seibt/Knapp, Schuldverschreibungsrecht, 2017, § 19 SchVG Rn. 5; Veranneman/Rattunde, SchVG, 2. Aufl., § 19 Rn. 6)....