...B. den Hinweis auf den EB (= Erstbezug) einer Immobilie, der in Anzeigen und Werbeprospekten hervorgehoben wird und der aus sich heraus keine verständliche oder gebräuchliche Abkürzung für die Immobiliendienste (der Schätzung, Verpachtung, Verwaltung, Vermittlung von Immobilien) selbst darstellt bzw. keinen hinreichend relevanten und naheliegenden Aspekt der Dienstleistungen betrifft. 57 2....