...Das bedeutet jedoch nicht, dass der Zessionar die an ihn abgetretene Forderung nur in der Weise verfolgen könnte, dass er Zahlung an sich oder an den Zedenten verlangt (so aber Canaris, Handelsrecht, 24. Aufl., § 26 Rn. 21; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 354a Rn. 2; Röhricht/Graf von Westphalen/Wagner, HGB, 3. Aufl., § 354a Rn. 11; Roth in: Koller/Roth/Morck, HGB, 6....