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Urteile für Härtefallregelung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2013-08-28
BAG 10. Senat
...Insbesondere sieht die im Interessenausgleich vorgesehene Härtefallregelung eine zeitliche Übergangsphase für die Versetzungen ausdrücklich vor. All dies ändert nichts an der für die Versetzung maßgeblichen Grundentscheidung. Dass die Beklagte ihr bekannte und wesentliche Umstände gegenüber der PV Kabine verschwiegen hätte, ist nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 608/12
...Schließlich habe der Beklagte zu Recht auch eine Befreiung der Klägerin von den Rundfunkgebühren nach der Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RGebStV abgelehnt, denn beschränkte finanzielle Mittel der Gebührenpflichtigen allein rechtfertigten noch nicht die Annahme eines Härtefalls im Sinne dieser Regelung. 8 Ihre vom Verwaltungsgerichtshof zugelassene Revision begründet die Klägerin u.a. damit, internetfähige...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 34/10
...Senat 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 Zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (§ 11 Abs 1 Nr 3 ALG) - Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) wegen Unzumutbarkeit der Hofabgabeverpflichtung mangels einer Härtefallregelung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe - zudem Verletzung von Art 6 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 2 GG durch Abhängigkeit des Rentenanspruchs eines Ehepartners von der Entscheidung...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14
...Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Anlage J aF insbesondere aufgrund des Fehlens einer Härtefallklausel nach summarischer Prüfung vom SG für rechtswidrig gehalten wurde und im Wege von Vergleichen eine Honorierung ohne Anwendung der Abstaffelungsregelungen der damaligen Anlage J erfolgte, führt dies bereits deshalb nicht zu einer anderen Beurteilung, weil das Fehlen einer ausdrücklichen Härtefallregelung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 34/15 R
2013-08-28
BAG 10. Senat
...Insbesondere sieht die im Interessenausgleich vorgesehene Härtefallregelung eine zeitliche Übergangsphase für die Versetzungen ausdrücklich vor. All dies ändert nichts an der für die Versetzung maßgeblichen Grundentscheidung. Dass die Beklagte ihr bekannte und wesentliche Umstände gegenüber der PV Kabine verschwiegen hätte, ist nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 605/12
2013-08-28
BAG 10. Senat
...Insbesondere sieht die im Interessenausgleich vorgesehene Härtefallregelung eine zeitliche Übergangsphase für die Versetzungen ausdrücklich vor. All dies ändert nichts an der für die Versetzung maßgeblichen Grundentscheidung. Dass die Beklagte ihr bekannte und wesentliche Umstände gegenüber der PV Kabine verschwiegen hätte, ist nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 570/12
...Zwingende verfassungsrechtliche Gründe für eine darüber hinausgehende Härtefallregelung bestehen nicht (BSG SozR 4-2500 § 55 Nr 2 RdNr 46). 20 Ist danach eine ungleiche Behandlung Versicherter im Hilfsmittelbereich verfassungsrechtlich unbedenklich, geht auch der Einwand der Klägerin, dass die zahnprothetische Versorgung wie Hilfsmittel nach § 33 SGB V dem unmittelbaren Behinderungsausgleich (Grundbedürfnis...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 12/13 R
...In solchen Fällen kann der Kürzungsbetrag der Teilrente unter dem fiktiven Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten liegen, während eine von einem dynamischen Tenor ebenfalls erfasste Kürzung einer späteren Vollrente die Obergrenze des Unterhaltsanspruchs übersteigen könnte. 34 (5) Schließlich spricht auch der Umstand, dass es sich bei der Vorschrift des § 33 VersAusglG lediglich um eine Härtefallregelung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 234/11
...Zwingende verfassungsrechtliche Gründe für eine darüber hinausgehende Härtefallregelung bestehen nicht (vgl BSG SozR 4-2500 § 55 Nr 2 RdNr 46-47)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 22/14 R
2013-11-13
BAG 10. Senat
...Insbesondere sieht die im Interessenausgleich vorgesehene Härtefallregelung eine zeitliche Übergangsphase für die Versetzungen ausdrücklich vor. All dies ändert nichts an der für die Versetzung maßgeblichen Grundentscheidung. Dass die Beklagte ihr bekannte und wesentliche Umstände gegenüber der PV Kabine verschwiegen hätte, ist nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 1082/12
2013-08-28
BAG 10. Senat
...Insbesondere sieht die im Interessenausgleich vorgesehene Härtefallregelung eine zeitliche Übergangsphase für die Versetzungen ausdrücklich vor. All dies ändert nichts an der für die Versetzung maßgeblichen Grundentscheidung. Dass die Beklagte ihr bekannte und wesentliche Umstände gegenüber der PV Kabine verschwiegen hätte, ist nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 601/12
2013-08-28
BAG 10. Senat
...Insbesondere sieht die im Interessenausgleich vorgesehene Härtefallregelung eine zeitliche Übergangsphase für die Versetzungen ausdrücklich vor. All dies ändert nichts an der für die Versetzung maßgeblichen Grundentscheidung. Dass die Beklagte ihr bekannte und wesentliche Umstände gegenüber der PV Kabine verschwiegen hätte, ist nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 602/12
2013-08-28
BAG 10. Senat
...Insbesondere sieht die im Interessenausgleich vorgesehene Härtefallregelung eine zeitliche Übergangsphase für die Versetzungen ausdrücklich vor. All dies ändert nichts an der für die Versetzung maßgeblichen Grundentscheidung. Dass die Beklagte ihr bekannte und wesentliche Umstände gegenüber der PV Kabine verschwiegen hätte, ist nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 604/12
...Die Härtefallregelung erfasst vom Regelfall abweichende und damit atypische Fälle, in denen es gerade mit Rücksicht auf den genannten Gesetzeszweck übermäßig hart, nämlich unzumutbar oder in hohem Maße unbillig wäre, den Betroffenen darauf zu verweisen, die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 36/16
...Daran ändert auch der Umstand nichts, dass § 60 a SGB XII - beschränkt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe - die bisherige Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII ergänzen (BT-Drucks. 18/9522 S. 328) soll. 30 Ein gesetzgeberischer Wille, den Empfängern von Eingliederungshilfe bei jeder Sozialleistung den erhöhten Freibetrag des § 60 a SGB XII zuzubilligen, ist dagegen nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 290/18
...Dabei sind im vorliegenden Zusammenhang insbesondere die Härtefallregelungen in § 104a Abs 6 AufenthG von Bedeutung, die sich ua auf Alleinerziehende mit Kindern beziehen. Das zeigt gerade auch der Fall der Klägerin, die ab 1.1.2010 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs 1 Satz 1 AufenthG erhalten hat....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 15/10 R
...Schließlich bestehe auch kein Anspruch aufgrund der Härtefallregelung der Beihilfeverordnung. Diese Regelung greife nur in atypischen Einzelfällen ein. Im vorliegenden Fall liege jedoch bei dem Leistungsausschluss kein vom Regelfall gravierend abweichender Sonderfall vor. 4 Mit der Revision rügt der Kläger eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 3/12
...Das BVerfG hat diesbezüglich - worauf das LSG zu Recht hinweist - zu der für verfassungswidrig erklärten Ruhensvorschrift des § 120 Abs 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), welche zunächst keine Härtefallregelung enthielt, entschieden, dass, soweit ein Arbeitsloser aus Unerfahrenheit, Unverständnis für Verwaltungsvorgänge, aus Unachtsamkeit oder aus anderen Gründen, welche nicht als "wichtig" iS des §...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 30/10 R
2013-08-28
BAG 10. Senat
...Insbesondere sieht die im Interessenausgleich vorgesehene Härtefallregelung eine zeitliche Übergangsphase für die Versetzungen ausdrücklich vor. All dies ändert nichts an der für die Versetzung maßgeblichen Grundentscheidung. Dass die Beklagte ihr bekannte und wesentliche Umstände gegenüber der PV Kabine verschwiegen hätte, ist nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 607/12
.... § 9 Abs. 3 Satz 2 ZuG 2012 regelt lediglich, wie der Emissionswert in einem solchen Fall bestimmt werden soll; eine vergleichbare Regelung für die Bestimmung der Produktionsmenge gibt es nicht. 30 Die produktbezogene Betrachtung ist auch mit Sinn und Zweck der besonderen Härtefallregelung vereinbar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 9/13