...Ströbele/Hacker MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 268). Für die Waren „Zeitungen, periodische Druckschriften und sonstige Druckerzeugnisse, Buchbindeartikel, Fotografien, Lehr- und Unterrichtsmittel; Aufkleber, Alben, Hefte, Scheckhefte, Tickets“ trifft dies zu, da sie sich inhaltlich und thematisch mit elektronischen Medien z. B. deren Handhabung beschäftigen können....