...Während sich das FA gegen die Beschränkung der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG auf 30 % der gezahlten Franchisegebühren wendet, hält die Klägerin die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e und f GewStG insgesamt für verfassungswidrig und macht geltend, in ihren Grundrechten, insbesondere aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 14 Abs. 1 GG sowie aus Art. 12 Abs. 1 GG, verletzt...