...Dies gilt insbesondere auch für die Frage des verfassungsrechtlichen Schutzes des Anteilseigentums an Eigentums- oder Betreibergesellschaften, denn nach dem Vortrag der Beschwerdeführerinnen soll sich die Verletzung ihrer Grundrechte letztlich allein aus der Verletzung der Grundrechte ihrer Tochtergesellschaft PreussenElektra GmbH ergeben (vgl. dazu im Übrigen auch BVerfGE 143, 246 <312 Rn. 183>)....