...Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Grundrechts und des Grundrechts seiner getöteten Tochter auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) dadurch, dass das Waffengesetz tödliche Schusswaffen für den Schießsport erlaubt beziehungsweise deren Gebrauch nicht ausreichend einschränkt....