...Der bundesrechtliche Leistungsausschluss nach dieser Vorschrift verstoße gegen ihr Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 iVm Art 20 Abs 1 GG. Auch habe das LSG rechtsfehlerhaft angenommen, sie verfüge nicht über ein Daueraufenthaltsrecht....