...Dieser verlangt das Vorliegen einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht der ausgleichsberechtigten Person, so dass ein Abzug der Zahlungen an die Geschiedene als Sonderausgaben nicht möglich ist. 9 b) Die Revision ist auch nicht deshalb wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, weil die Nichtberücksichtigung des Abzugs der Ausgleichszahlungen als Sonderausgaben einen Verstoß gegen das Grundgesetz...