...Es verstoße gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes, wenn sie im Hinblick auf ihr hohes Alter damit rechnen müsse, zu ihren Lebzeiten nicht mehr den gesamten Spendenvortrag einkommensteuerlich ausnutzen zu können, während jüngere Steuerpflichtige entsprechende Möglichkeiten hätten. 3 Dieser Antrag blieb ebenso wie die anschließende Sprungklage ohne Erfolg....