...Lediglich die zusätzlich entstehenden Kosten sind nicht vom Gegner zu erstatten. 13 b) Hieran ändert auch nichts, dass das Bundesverfassungsgericht ein selbständiges, im Grundgesetz eigens benanntes, oberstes Verfassungsorgan ist (BVerfGE 7, 1, 14), das auf der gleichen Stufe wie die Staatsorgane Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung steht (Statusdenkschrift, JöR NF 6, S. 110, 112...