...allgemeinen Landespolizeirechts zur Abwehr von Gefahren, die Fluglaternen für die öffentliche Sicherheit außerhalb des Luftverkehrs hervorrufen. 14 Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG umfasst die Luftaufsicht, d.h. die Abwehr von Gefahren für und durch den Luftverkehr (Pabst/Schwartmann, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar zum Grundgesetz...