...Die zweijährige Wartefrist verstößt auch angesichts des Umstandes, dass Zeiten der Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten nicht hierauf angerechnet werden können, nicht gegen das Grundgesetz. 12 Der Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt, auf den sich der Kläger beruft, gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne...