...Die Höhe dieses Existenzminimums, welches unter Berücksichtigung des Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) für eine Familie zu betrachten ist, orientiert sich dabei am Mindestbedarf, wie ihn das Sozialrecht in Form der Sozialhilfeleistungen konkretisiert (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413)....