...Die Verordnungsermächtigung im Krankenhausgestaltungsgesetz genüge den Bestimmtheitsanforderungen der Landesverfassung, die mit denen des Grundgesetzes übereinstimmten. Der Gesetzgeber habe die Parameter für die Verteilung der Fördermittel festgelegt, der Zweck sei ausreichend zu erkennen, das weitere Regelungsprogramm bestimmt genug....