...Maunz/Dürig/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, 82. Ergänzungslieferung Januar 2018, Art. 9 Rn. 80; Sachs/Höfling, GG, 8. Aufl., Art. 9 Rn. 38). Ein solcher ist vorliegend auch nicht ersichtlich, insbesondere beruht die Ablehnung der Eintragung des Beteiligten nicht auf einer gegen Art. 9 Abs. 1 GG verstoßenden, einschränkenden und damit zugangsbeschränkenden Auslegung der §§ 21, 22 BGB. 25 3....