...unter 2.4 allerdings nicht auf den Rechtsstandpunkt des FG, wonach es auf ein etwaiges Verschulden von Mitarbeitern des Steuerberaters oder der Prozessbevollmächtigten (Büroversehen) nicht ankomme (Entscheidungsgründe unter 2.c bb), sondern lediglich auf ihre eigene, insoweit dem FG widersprechende Rechtsauffassung abgestellt. 29 b) Der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes...