...April 1993 geschlossenen privatschriftlichen Vereinbarung allein an deren Wortlaut und berücksichtige nicht, dass die X-AG den Anteil im Streitjahr nicht übernommen hätte, wenn im Hinblick auf den künftigen Erwerb der restlichen Geschäftsanteile an der Z-GmbH die Zustimmung der Ehefrau des Klägers nicht bereits ausdrücklich im Jahr 1993 vorgelegen hätte, so zielt dies gegen die finanzgerichtliche Vertragsauslegung...