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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14
...Die Gläubiger haben demnach autonom über die Stilllegung, vorläufige Fortführung und einen Insolvenzplan zu befinden (vgl. MünchKommInsO/Görg 2. Aufl. § 157 Rn. 5 ff.). Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 156 InsO den Berichtstermin vorzubereiten, da er im Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten hat (§ 156 Abs. 1 Satz 1 InsO)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 420/12
...Ist eine Preisbestimmung gemäß § 315 Abs. 3 BGB unwirksam, so darf dem auf § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB gestützten Bereicherungsanspruch des Abnehmers auf Rückzahlung des nicht geschuldeten Teils des Entgelts grundsätzlich nicht entgegengehalten werden, dass der Gläubiger den überhöhten Preis ganz oder teilweise auf seine eigenen Abnehmer abwälzen konnte (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 27/13
...Solche liegen beispielsweise vor, wenn es dem Gläubiger praktisch unmöglich ist, den Anspruch mit seinem Entstehen geltend zu machen. Das ist etwa der Fall, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen in der Sphäre des Schuldners liegen und der Gläubiger es nicht durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung benötigt (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 475/10
...während der Übergangszeit schon erhobenen Klage bejaht, sei es durch eine aus Gründen des Vertrauensschutzes gebotene teleologische Reduktion der Übergangsregelung bezüglich der in der Übergangsfrist anhängig gemachten Klagen. 21 c) Schließlich spricht auch der Normzweck des § 191 Abs. 1 Satz 2 AO für das gefundene Normverständnis. 22 Die Anfechtung ist ein einfaches und wirkungsvolles Mittel, um dem Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 30/15
...Dabei ist auf die Schwere und das Ausmaß der begangenen Zuwiderhandlung, auf deren Gefährlichkeit für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers sowie auf Art und Größe des Unternehmens des Schuldners abzustellen (vgl. BGH, GRUR 1994, 146, 147 f. - Vertragsstrafebemessung; GRUR 2009, 181 Rn. 42 - Kinderwärmekissen)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 77/12
...Er muss darum die Möglichkeit haben, Ansprüche von Gläubigern, deren Leistung für die Fortführung des Verfahrens unerlässlich ist, auch dann in vollem Umfang zu erfüllen, wenn diese Ansprüche von ihm erst nach der Anzeige begründet worden sind. Anderenfalls würden diese Geschäfte nicht zustande kommen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 868/16
...Das ist dann der Fall, wenn sie identifiziert und von anderen Forderungen unterschieden werden kann, und zwar nicht nur seitens des Vollstreckungsgläubigers, des Vollstreckungsschuldners sowie des Drittschuldners, sondern auch durch weitere Gläubiger....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 191/10
...Dabei lässt das Berufungsgericht zudem außer Acht, dass die Aktionäre und die Gläubiger der Gesellschaft, wenn in der vorgeworfenen Straftat gleichzeitig ein pflichtwidriges Handeln gegenüber der Gesellschaft liegt, das zu einem Schaden geführt haben kann, regelmäßig ein Interesse daran haben, dass die Vorwürfe geklärt werden und gegebenenfalls Ersatzansprüche geltend gemacht werden, und nicht, dass...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 174/13
...I. 5 Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: 6 Die Erfüllung von Informationspflichten sei nicht erforderlich, wenn feststehe, dass der Gläubiger des Informationsanspruchs auf Grund der Auskunft keinesfalls etwas fordern könne. Scheide ein Anspruch auf Herausgabe aus, sei auch ein Anspruch auf Auskunft nicht gegeben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 5/18
.... § 283 Satz 1 BGB bestimmt, dass der Gläubiger in diesen Fällen unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann. Gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Gläubiger Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 420/10
...Maßgeblich ist der konkrete Pflichtenkreis, der durch Art und Inhalt des zwischen Schuldner und Gläubiger bestehenden Schuldverhältnisses bestimmt wird (Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 278 Rn. 13; Staudinger/Löwisch/Caspers, BGB, Neubearbeitung 2009, § 278 Rn. 43, 54)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 46/11
...Besonders augenfällig wird dies in Fällen der Ein-Mann-GmbH, in denen der Gesellschafter/Geschäftsführer der Gesellschaft angesichts der drohenden Insolvenz zur Benachteiligung der Gläubiger Vermögen entzieht und auf seine privaten Konten umleitet, nach wirtschaftlicher Betrachtung also aus eigennützigen Motiven handelt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 118/11
...könne abzuwarten, ob der Beklagte dies in Zukunft regelmäßig tue, so dass von vorneherein als geschuldete Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB) nur die Zurverfügungstellung der Mittel zur sofortigen Kreditablösung einschließlich einer Vorfälligkeitsentschädigung angesehen werden könne. 22 Jedoch kann ein Befreiungsanspruch nach § 250 BGB in einen Zahlungsanspruch übergehen, wenn der Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 144/10
...Das folgt aus dem Zweck der Vorschrift, die sicherstellt, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle vereinbarte Gegenleistung erhält und nicht die Masse auf seine Kosten bereichert wird (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 3/12 - Rn. 17), sowie aus dem systematischen Zusammenhang des § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO mit § 108 Abs. 3 InsO....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 953/11
...In dem Kontoeröffnungsantrag, in dem der Kläger und die Streithelferin als Kontoinhaber benannt sind, heißt es unter anderem: "Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jeder von ihnen berechtigt, allein und unbeschränkt über das Konto zu verfügen, es aufzulösen sowie Dritte in diesem Rahmen zu bevollmächtigen. […] Innerhalb eines Kalendermonats können 2000 EUR zurückgefordert werden." 3 Die im Kontovertrag...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 30/16
...Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (§ 199 Abs. 1 BGB). 27 Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB hat Kenntnis von den diesen Anspruch begründenden Umständen, wenn...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 95/17
...Sie liegt nur vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis deshalb fehlt, weil er ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 24/17
...Der Schuldner ist also nach § 409 BGB nicht gehindert, bei Unwirksamkeit der Abtretung an den ursprünglichen Gläubiger zu leisten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 53/11
...Außerdem sei eine Vorteilsausgleichung hier jedenfalls deswegen nicht möglich, weil nach dem ausdrücklichen Willen des deutschen Gesetzgebers einem Gläubiger die Verzugszinsen gemäß §§ 280, 286, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB zwingend als gesetzlicher Mindestschaden zustünden, ohne dass es darauf ankomme, ob ihm ein Zinsschaden in dieser Höhe überhaupt entstanden sei....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 30/11