...Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden. Mit dem Abschluss des Vertrages tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers (§ 398 BGB). Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (ebenso aber RGZ 30, 71, 76; BGH, Urteil vom 10. Februar 1982 - VIII ZR 158/80, BGHZ 83, 102, 105; Jaeger/Henckel, KO 9....