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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nach der bereits unter der Geltung der Konkursordnung begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt eine Gläubigerbenachteiligung, wenn mit dem anfechtbar erworbenen Betrag gerade die Gläubiger befriedigt wurden, die auch der Insolvenzverwalter mit diesem Betrag, wäre er im Vermögen des Schuldners verblieben, hätte befriedigen müssen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 146/12
...Deshalb seien die Befriedigungsaussichten der Gläubiger bei Durchführung des gesetzlichen Verfahrens womöglich günstiger als nach dem Insolvenzplan. Der Einwand des Schuldners, die Gläubiger würden auch ohne Restschuldbefreiung mangels hinreichender Verdienstaussichten nicht mehr als die im Insolvenzplan ausgewiesene Quote erhalten, sei unbeachtlich. 6 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 37/08
...Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Gläubiger seine Rechtsstellung dazu benutzt, um einen anderweitigen, ihm nicht zustehenden Vorteil zu erlangen, oder wenn er ein Recht gezielt nur zur Schädigung des anderen Teils ausübt. 9 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 301/13
...Der Gläubiger ist der Landkreis Mühldorf....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 24/17
...Oktober 2003 das oben genannte Grundstück in der Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, auf die Beklagte übertragen. Der Kläger hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, wegen eines Teilbetrages von 20.001 € die Zwangsvollstreckung in dieses Grundstück zu dulden. Die Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 163/17
...Nach § 885a Abs. 1, § 885 Abs. 1 ZPO kann der Vollstreckungsauftrag des Gläubigers darauf beschränkt werden, den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 66/16
...Zivilsenat I ZB 50/10 Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bei versehentlichen Falschangaben zum Drittschuldner Der Gläubiger kann die Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass der Schuldner versehentlich unzutreffende Angaben zum Drittschuldner einer im Vermögensverzeichnis genannten Forderung gemacht hat ....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 50/10
...Da es dazu nicht kam, nahm der Angeklagte auch keinen Kontakt zu den Gläubigern auf. Im Dezember 2007 forderte E. vom Angeklagten die Auszahlung der Geldsumme. Am 18. Dezember 2007 erschien E. mit seiner Nichte S. bei dem Angeklagten, alle drei fuhren zur Sparkasse und der Angeklagte hob das Geld ab....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 114/16
...Der Beklagte habe wegen der gewerblichen Tätigkeit des Schuldners auch mit weiteren Gläubigern mit ungedeckten Ansprüchen rechnen müssen, soweit ihm deren Existenz nicht schon aus der Zwangsvollstreckung bekannt gewesen sei....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 989/12
...Die Überweisung habe die Gläubiger der Schuldnerin benachteiligt, weil das zuvor erlangte Pfändungspfandrecht nicht insolvenzfest, sondern seinerseits nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar gewesen sei....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 128/13
...Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden. Mit dem Abschluss des Vertrages tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers (§ 398 BGB). Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (ebenso aber RGZ 30, 71, 76; BGH, Urteil vom 10. Februar 1982 - VIII ZR 158/80, BGHZ 83, 102, 105; Jaeger/Henckel, KO 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 91/10
...Nach dem Inhalt des Plans, der nur eine Gläubigergruppe enthält, soll eine Besserstellung der Gläubiger erreicht werden, indem eine Zahlung der Ehefrau des Schuldners über 40.000 € quotal auf die Gläubiger verteilt wird....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 49/17
...Zur Entlastung des Schuldners, aber auch zur Sicherung der Gläubiger kann hiervon abgewichen werden. Der Insolvenzplan sieht in Abweichung zu § 259 InsO vor, dass die gesamte zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplans vorhandene Masse an die Gläubiger durch Übertragung auf den Treuhänder übertragen wird, der dann die Verteilung an die Gläubiger vorzunehmen hat. … 9.2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 907/11
...Sind beide Teile über die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Existenz weiterer Gläubiger unterrichtet, kann von einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und dessen Kenntnis bei dem Gläubiger ausgegangen werden, weil der Schuldner weiß, nicht sämtliche Gläubiger befriedigen zu können, und dem Gläubiger bekannt ist, dass infolge der ihm erbrachten Leistung die Befriedigungsmöglichkeit anderer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 201/13
...Sie habe das, was sie erlangt habe, jedoch vollumfänglich zur Befriedigung einer der Gläubiger, der Raiffeisenbank, eingesetzt. Im Zeitpunkt des Wegfalls der Bereicherung sei die Erblasserin nicht bösgläubig im Hinblick darauf gewesen, dass noch andere Gläubiger benachteiligt worden seien. Neben der Raiffeisenbank gebe es nur zwei weitere Insolvenzgläubiger....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 173/09
...Der Gesetzgeber hat deshalb § 302 Nr. 1 InsO dahingehend geändert, dass der Gläubiger eine ausgenommene Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach Erteilung der Restschuldbefreiung nur geltend machen kann, wenn er nach dem - durch das InsOÄndG vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 151/12
...In diesem Fall weiß der Schuldner, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, ZInsO 2016, 628 Rn. 11 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 178/16
...Der Gläubiger hat den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt, mit dem Ansprüche des Schuldners aus Kontoverbindungen jeder Art mit der Drittschuldnerin gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollten, und vorgetragen, dass der Schuldner nach seiner Kenntnis keinen Unterhalt an die beiden Kinder leiste....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 21/13