...Für die Zulassung der Drittschadensliquidation ist der Gesichtspunkt maßgebend, dass der Schädiger keinen Vorteil daraus ziehen soll, wenn ein Schaden, der eigentlich bei seinem Gläubiger eintreten müsste, zufällig auf Grund eines zu einem Dritten bestehenden Rechtsverhältnisses auf diesen verlagert ist (s. etwa BGH, Urteile vom 4. Dezember 1997 - IX ZR 41/97, NJW 1998, 1864, 1865 und vom 14....