3.316

Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
.... § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. 12 aa) Die Regelung stellt sicher, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle Gegenleistung erhält und die Masse nicht auf seine Kosten bereichert wird (BAG 19....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 793/11
2012-02-22
BAG 5. Senat
...Der Grund bestimmt, soweit die Forderung als anerkannt in die Tabelle eingetragen wird, den Umfang der Rechtskraft der Eintragung gegenüber den Gläubigern (§ 178 Abs. 3 InsO) und, soweit die Forderung bestritten wird, den Umfang der Rechtskraft des im Feststellungsprozess ergehenden Urteils, § 183 Abs. 1 InsO (vgl. dazu BGH 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 231/11 (F)
...Gemäß § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22 mwN) nicht annimmt. 13 In welchem zeitlichen Umfang dabei der Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten kann, richtet sich nach der arbeitsvertraglich vereinbarten oder - falls diese regelmäßig überschritten wird - nach der tatsächlich praktizierten Arbeitszeit (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 483/12
...Vielmehr werden vom Insolvenzverwalter vorrangig die Gläubiger befriedigt. Die Gesellschafter haben keinen Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen. 18 Selbst wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wird, bevor die Änderung des Geschäftsjahrs im Handelsregister eingetragen ist, und die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen, besteht keine Missbrauchsgefahr....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 20/13
...Insbesondere fehlten Angaben, auf welche konkrete Höhe und aus welchem konkreten Grund die in der Rückstandsanzeige ausgewiesenen Steuerschulden zu reduzieren sind und weshalb dies --auch im Hinblick auf weitere Gläubiger des Klägers-- zur Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichen soll....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 183/13
...Die Revisionserwiderung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Klägerin nicht einmal behauptet hat, gegenüber den Gläubigern wegen der fehlerhaften Adressierung ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht zu haben und dass das Argument der Revision, der Klägerin sei die Zusendung korrigierter Rechnungen zugesagt worden, deshalb ohne Bedeutung ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 120/10
...Falls sich der Netzbetreiber solchen Ansprüchen ausgesetzt sieht, obliegt es aber dem Lieferanten, dessen Inanspruchnahme abzuwenden oder den Gläubiger zu befriedigen. 36 Diese Regelung führt für den Netzbetreiber auch dann nicht zu einer unzumutbaren Belastung, wenn der Lieferant wirtschaftlich nicht in der Lage ist, seine Freistellungspflicht zu erfüllen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 34/17
...Die Gläubiger der vom Schuldner neu eingegangenen Verbindlichkeiten können sich aber grundsätzlich nur an dessen insolvenzfreies Vermögen, nicht dagegen an die Insolvenzmasse oder den Verwalter halten (vgl. Uhlenbruck/Mock, InsO, 15. Aufl., § 80 Rn. 14). 20 bb) Aus den Hintergründen der Darlehensgewährung ergeben sich ebenfalls keine besonderen Umstände im Sinne von § 765a ZPO....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 7/17
...Beansprucht die ZESAR GmbH von einem pharmazeutischen Unternehmer sämtliche Abschläge aller Gläubiger, so kann nach der Konzeption des Gesetzgebers der pharmazeutische Unternehmer einem § 2 AMRabG entsprechenden Zahlungsverlangen nicht entgegenhalten, dass eine Teilforderung einem bestimmten Gläubiger - aus welchem Grund auch immer, etwa weil keine Kostenerstattung erfolgt sei - nicht zustehe, sondern...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 167/14
...Die Religionsfreiheit des Beschwerdeführers kollidiere mit der ebenfalls durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Religionsfreiheit der gläubigen Christen in ihrem Bekenntnis an dem für sie herausragend wichtigen Karfreitag. Art. 3 Abs. 2 FTG sei Ausdruck der dem Gesetzgeber obliegenden Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 458/10
...Zwar erlischt nach § 362 Abs. 1 BGB das Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1953 - II ZR 181/52 - BGHZ 10, 391 <396> = juris Rn. 10; Fetzer, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 2, 6. Aufl. 2012, vor § 362 BGB Rn. 9)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 4/11
...Darüber hinaus hat er die Feststellung begehrt, dass die Beklagten ihn von Ansprüchen freistellen müssten, die die Beteiligungsgesellschaft, deren Gläubiger oder Dritte gegen ihn wegen seiner Stellung als Kommanditisten richten könnten, und hilfsweise, dass sie ihm den Steuerschaden zu ersetzen hätten, der ihm durch eine etwaige nachträgliche Aberkennung von Verlustzuweisungen entstehe. 3 Das Landgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 337/08
...Andernfalls könnte der Gläubiger, der die Minderung bereits erklärt und sich mit dieser ihn bindenden Gestaltungserklärung für ein Festhalten am Vertrag entschieden hat, diese Entscheidung noch revidieren (vgl. NK-BGB/Dauner-Lieb/Dubovitskaya, aaO; Althammer/Löhnig, aaO; Lögering, aaO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 26/17
...Auch der Schutz der Gläubiger gebiete eine solche Beschränkung nicht, schon weil es bei der stillen Gesellschaft an einem durch Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften geschützten Gesellschaftsvermögen fehle (BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 354/02, ZIP 2004, 1706, 1707 f.)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 383/12
...Dabei hat der Senat im Hinblick auf die erforderliche Einigung der Gesamtvertragspartner zum Inhalt der Richtgrößenvereinbarung den Rechtsgedanken des § 203 BGB herangezogen, der die Hemmung der Verjährung vorsieht, solange Schuldner und Gläubiger über den Anspruch verhandeln....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 13/13 R
...Die Leistung muss dem Gläubiger vielmehr so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden (§ 294 BGB). Das wörtliche Angebot des Schuldners reicht jedoch gemäß § 295 S 1 BGB dann zur Begründung des Annahmeverzugs aus, wenn der Gläubiger ihm erklärt hat, dass er die Leistung nicht annehmen werde (vgl auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1396, 1397). So verhält es sich hier....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 AL 2/14 R
...Zwar rechtfertigt der Umstand, dass der Steuergläubiger nicht freiwillig zum Gläubiger geworden ist, nach dem zur Einkommensteuer ergangenen BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10 (BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520, unter II.b cc) keine Besserstellung gegenüber anderen Gläubigern....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 13/11
...Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 Rn. 18). 40 bb) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 41 (1) Das Berufungsgericht hat zu Unrecht angenommen,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 240/11
...Sie beginnt entsprechend § 199 Abs. 1 BGB n.F. mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 36 (1) Ansprüche nach Art. 104a Abs. 2 GG sind strukturell mit dem bürgerlich-rechtlichen Auftragsrecht vergleichbar (BVerwG, Urteil vom...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 16/15
...Mai 2007 um Mitteilung, ob nach dem Übertragungsvertrag die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank, den Lieferanten und der GmbH ebenfalls übergegangen seien, sowie um Vorlage der entsprechenden Zustimmungserklärungen der Gläubiger. Der Kläger legte hierzu eine Stellungnahme des beurkundenden Notars vor. Zustimmungserklärungen der Gläubiger wurden weder in Beantwortung des Schreibens vom 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 16/12