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Urteile für Gewaltenteilung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Aufgabe der Wehrdienstgerichte ist es - auch unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Gewaltenteilung und des der Personalführung regelmäßig zustehenden Beurteilungsspielraums -, die Rechtmäßigkeit getroffener Personalmaßnahmen zu überprüfen, nicht jedoch selbst originäre (Personal-)Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 14/16
...., § 475 Rn. 1; BeckOK-StPO/Wittig, § 475 Rn. 1). 14 b) Aus der Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen auch der Instanzgerichte, die aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt (vgl. BVerfG; NJW 2015, 3708, 3710; BVerwGE 104, 105, 108 ff.; BGH, Beschluss vom 5....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 AR (Vs) 112/17
...Im Hinblick auf die von der Verfassung vorgegebene Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes) ist es die Aufgabe der Gerichte, das bisher Geschehene bzw. das Unterlassen auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen, nicht jedoch, grundsätzlich der Verwaltung zustehende Funktionen auszuüben. 19 bb) Etwas anderes lässt sich auch nicht aus Gründen der Prozessökonomie vertreten. 20 Die vom Bundessozialgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 70/09
...Ob, wann und in welcher Weise der Gesetzgeber die Rechtslage geänderten tatsächlichen Verhältnissen anpasst, liegt in seinem, von den Gerichten schon aus Gründen der Gewaltenteilung zu respektierenden Gestaltungsspielraum....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ (Brfg) 5/14
...Antragsteller darstellt und damit unzulässig ist, festzustellen, dass die Verweigerung der Organisation eines regelmäßigen Aktentransportes vom Amtsgericht D. zum Polizeipräsidium D. einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit der Antragsteller darstellt und damit unzulässig ist. 8 Zur Begründung haben sie im Wesentlichen ausgeführt, die Vorführungen im Polizeipräsidium verletzten den Grundsatz der Gewaltenteilung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. RiZ (R) 2/14
...Zudem sei die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) erforderlich, weil nur eine neue Entscheidung des BFH dem Grundsatz der Gewaltenteilung Geltung verschaffen könne. Wolle der Gesetzgeber in den Wohnsitzbegriff ungeschriebene Tatbestandsmerkmale, wie z.B. Alter, Herkunft, Verwurzelung des Kindes, hineinlesen, müsse er dies selbst regeln....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 90/09
...Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen (BVerfG NJW 2015, 3708 Rn. 16, 20; BVerwGE 104, 105, 108 f.; ausführlich Walker, Die Publikation von Gerichtsentscheidungen, 1998 S. 132 ff.)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV AR (VZ) 2/16
...Lücken, die nicht dem Gesetzesplan widersprechen, sondern lediglich vom Rechtsanwender als rechtspolitisch unerwünscht empfunden werden, können entsprechend dem Prinzip der Gewaltenteilung hingegen nicht von den Gerichten geschlossen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 147/13
...Sie bestimmt sich nach den Regelungen des einfachen Rechts. 8 Die Beistandspflicht des Art. 35 Abs. 1 GG stellt sich als notwendige Folge der Gewaltenteilung und der Ausübung der Staatsgewalt durch verschiedene Behörden dar und will auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe die Einheit der in Bundes- und Landesgewalt geteilten Staatsgewalt herstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 A 1/11
...Denn das FG prüft auch den Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft nur darauf, ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des --zutreffend erfassten-- zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651). 14 c) Schließlich trägt dieses Verständnis der Lohnsteueranrufungsauskunft auch dem Grundsatz der Gewaltenteilung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 28/13
2018-05-16
BVerwG 2. Senat
...Eine sachgerechte Handhabung dieses Grundsatzes hat zwar unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung und der Prozessökonomie zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 <196>)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 12/18
...Lücken, die nicht dem Gesetzesplan widersprechen, sondern lediglich vom Rechtsanwender als rechtspolitisch unerwünscht empfunden werden, können entsprechend dem Prinzip der Gewaltenteilung hingegen nicht von den Gerichten geschlossen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 41/07
...Ob, wann und in welcher Weise der Gesetzgeber die Rechtslage geänderten tatsächlichen Verhältnissen anpasst, liegt in seinem, von den Gerichten schon aus Gründen der Gewaltenteilung zu respektierenden Gestaltungsspielraum....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ (Brfg) 11/13
...November 2013 (NotZ(Brfg) 11/13 aaO Rn. 11 und NotZ(Brfg) 12/13 Rn. 10 aaO), auf die von den Gerichten aus Gründen der Gewaltenteilung zu respektierende Einschätzungsprärogative der Legislative und deren Gestaltungsspielraum zu verweisen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ (Brfg) 21/13
...VermBG auch dem Grundsatz der Gewaltenteilung in besonderer Weise Rechnung. Es entspricht dem Wesen einer Auskunft, dass sie die Rechtsauffassung der sie erteilenden Stelle, mithin der Finanzbehörde, beinhaltet....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 90/13
...Vielmehr ist der Amtsermittlungsgrundsatz sachgerecht unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung und der Prozessökonomie zu handhaben und, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, eine gleichsam ungefragte Fehlersuche zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 <196 f.>)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 26/17
...Auch wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die mit Blick auf die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1459/17
...Auch wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die mit Blick auf die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1266/17
...VermBG auch dem Grundsatz der Gewaltenteilung in besonderer Weise Rechnung. Es entspricht dem Wesen einer Auskunft, dass sie die Rechtsauffassung der sie erteilenden Stelle, mithin der Finanzbehörde, beinhaltet....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 91/13
...Denn das FG prüft auch den Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft nur darauf, ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des --zutreffend erfassten-- zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651). 20 cc) Schließlich trägt dieses Verständnis der Lohnsteueranrufungsauskunft auch dem Grundsatz der Gewaltenteilung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 26/12