...Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 2010, § 65 Rn. 26). 10 b) Die Annahme, dass eine Beiladung Dritter in gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht in Betracht kommt, führt zu Verwerfungen im Rechtsschutzsystem, die unter dem Blickwinkel einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung, der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und des Anspruchs...