...Ohnehin seien nach der Protokollerklärung zu § 9 Abs. 4 TVÜ-Länder nur die Unterbrechungen unschädlich, die auf einer gesetzlichen Grundlage basierten. Den Tarifvertragsparteien sei es unbenommen, den Sonderurlaub anders als die Elternzeit, die Rente auf Zeit oder die Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung zu regeln. 11 Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben....