Zahlungskontengesetz (ZKG)
Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen


Ausfertigungsdatum: 11.04.2016

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 5 G v. 17.7.2017 I 2446

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Informationspflichten sowie Vergleichbarkeit der Entgelte für Zahlungskonten
Abschnitt 3 Kontenwechselhilfe
Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Kontoeröffnung
Abschnitt 5 Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich
Unterabschnitt 2 Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Unterabschnitt 3 Basiskontovertrag
Abschnitt 6 Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz
Abschnitt 7 Sanktionen