Zahlungskontengesetz (ZKG)
Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Ausfertigungsdatum: 11.04.2016


Inhaltsübersicht ZKG

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Allgemeines Benachteiligungsverbot
§  4Abweichende Vereinbarungen
Abschnitt 2Informationspflichten
sowie Vergleichbarkeit
der Entgelte für Zahlungskonten

Unterabschnitt 1Informationspflichten
§  5Vorvertragliche Entgeltinformation
§  6Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten
§  7Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten
§  8Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation
§  9Form und Gestaltung der Entgeltinformation
§ 10Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
§ 11Inhalt der Entgeltaufstellung
§ 12Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltaufstellung
§ 13Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung
§ 14Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
§ 15Allgemeine Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie
Unterabschnitt 2Vergleichswebsites
§ 16Zertifizierung als Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz, Berechtigung zur Führung dieser Bezeichnung sowie zur Verwendung des Zertifizierungssymbols
§ 17Anforderungen an Vergleichskriterien
§ 18Weitere Anforderungen an Vergleichswebsites
§ 19Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 3Kontenwechselhilfe
Unterabschnitt 1Anspruch auf Kontenwechselhilfe
§ 20Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
§ 21Ermächtigung des Kontoinhabers
Unterabschnitt 2Pflichten der beteiligten Zahlungsdienstleister
§ 22Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
§ 23Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
§ 24Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
§ 25Haftung bei Pflichtverletzungen
Unterabschnitt 3Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
§ 26Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
Abschnitt 4Grenzüberschreitende Kontoeröffnung
§ 27Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
§ 28Aufforderung durch den Verbraucher
§ 29Handlungen des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
Abschnitt 5Zahlungskonten mit
grundlegenden Funktionen

Unterabschnitt 1Anwendungsbereich
§ 30Anwendungsbereich
Unterabschnitt 2Zugang zu Zahlungskonten
mit grundlegenden Funktionen

§ 31Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 32Benachteiligungsfreies Leistungsangebot und Koppelungsverbot
§ 33Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 34Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 35Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos
§ 36Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
§ 37Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Unterabschnitt 3Basiskontovertrag
§ 38Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto
§ 39Vereinbarung weiterer Dienstleistungen
§ 40Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos
§ 41Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
§ 42Kündigung durch das kontoführende Institut
§ 43Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts
§ 44Ordentliche Kündigung durch den Kontoinhaber
§ 45Unterstützungsleistungen zu Basiskonten
Abschnitt 6Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde;
Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz

§ 46Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht
§ 47Öffentliche Informationen der Bundesanstalt
§ 48Verwaltungsverfahren
§ 49Anordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis
§ 50Klage gegen die Bundesanstalt; Verordnungsermächtigung
§ 51Klage gegen den Verpflichteten
§ 52Mitteilung an die Bundesanstalt in Zivilverfahren
Abschnitt 7Sanktionen
§ 53Bußgeldvorschriften