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Zensustestgesetz (ZensTeG)
Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus


Ausfertigungsdatum: 27.07.2001

§ 1 Anordnung von Testerhebungen und -verfahren
§ 2 Testerhebung zur Prüfung von Mehrfachmeldungen in Melderegistern
§ 3 Mehrfachfalluntersuchung durch die statistischen Ämter
§ 4 Testerhebung zur Untersuchung von Über- und Untererfassungen in Melderegistern bei Meldebehörden und Personen in ausgewählten Gemeinden und Gebäuden
§ 5 Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
§ 6 Zusatzerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
§ 7 Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe
§ 8 Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit
§ 9 Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
§ 10 Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
§ 11 Anschriftenübermittlung
§ 12 Erhebungsbeauftragte
§ 13 Auskunftspflicht
§ 14 Art der Auskunftserteilung beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten
§ 15 Löschung
§ 16 Zuständigkeiten
§ 17 Aufbau einer Organisationsdatei

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