Bei der postalischen Gebäude- und Wohnungsstichprobe in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 folgende Merkmale erhoben:
- 1.
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als Erhebungsmerkmale:
- a)
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für das Gebäude:
- aa)
-
Gemeinde,
- bb)
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Art des Gebäudes (Wohngebäude, Wohnheim, bewohnte Unterkunft, sonstiges Gebäude mit Wohnraum),
- cc)
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Zahl der Wohnungen im Gebäude,
- dd)
-
Zahl der leerstehenden Wohnungen;
- b)
-
für jede Wohnung des Gebäudes:
- aa)
-
leerstehende Wohnung,
- bb)
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gewerbliche Nutzung, Nutzung als Ferien- oder Freizeitwohnung,
- cc)
-
Nutzung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen,
- dd)
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Wohnverhältnis (Eigentümer, Hauptmieter, Untermieter),
- ee)
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Zahl der Personen in der Wohnung,
- ff)
-
Fläche der Wohnung,
- gg)
-
Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern,
- hh)
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Höhe der monatlichen Miete,
- ii)
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Ausstattung der Wohnung mit Küche, Kochnische, Bad, WC, Heizungsart;
- 2.
-
als Hilfsmerkmale:
- a)
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Anschrift des Gebäudes,
- b)
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Lage der Wohnung im Gebäude,
- c)
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Namen, Vornamen und Anschrift des Auskunftspflichtigen,
- d)
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Telekommunikationsnummer der Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,
- e)
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Namen und Vornamen der Wohnungsinhaber,
- f)
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bei vom Eigentümer selbst genutzten Wohnungen: Datum des Einzugs,
- g)
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bei vermieteten Wohnungen: Beginn des Mietvertrags.