Bei der postalischen Gebäude- und Wohnungsstichprobe in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 folgende Merkmale erhoben: 
        
            - 1.
- 
                
                    als Erhebungsmerkmale:
                     
                        - a)
- 
                            
                                für das Gebäude:
                                 
                                    - aa)
- 
                                        Gemeinde, 
- bb)
- 
                                        Art des Gebäudes (Wohngebäude, Wohnheim, bewohnte Unterkunft, sonstiges Gebäude mit Wohnraum), 
- cc)
- 
                                        Zahl der Wohnungen im Gebäude, 
- dd)
- 
                                        Zahl der leerstehenden Wohnungen; 
 
- b)
- 
                            
                                für jede Wohnung des Gebäudes:
                                 
                                    - aa)
- 
                                        leerstehende Wohnung, 
- bb)
- 
                                        gewerbliche Nutzung, Nutzung als Ferien- oder Freizeitwohnung, 
- cc)
- 
                                        Nutzung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen, 
- dd)
- 
                                        Wohnverhältnis (Eigentümer, Hauptmieter, Untermieter), 
- ee)
- 
                                        Zahl der Personen in der Wohnung, 
- ff)
- 
                                        Fläche der Wohnung, 
- gg)
- 
                                        Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern, 
- hh)
- 
                                        Höhe der monatlichen Miete, 
- ii)
- 
                                        Ausstattung der Wohnung mit Küche, Kochnische, Bad, WC, Heizungsart; 
 
 
- 2.
- 
                
                    als Hilfsmerkmale:
                     
                        - a)
- 
                            Anschrift des Gebäudes, 
- b)
- 
                            Lage der Wohnung im Gebäude, 
- c)
- 
                            Namen, Vornamen und Anschrift des Auskunftspflichtigen, 
- d)
- 
                            Telekommunikationsnummer der Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht, 
- e)
- 
                            Namen und Vornamen der Wohnungsinhaber, 
- f)
- 
                            bei vom Eigentümer selbst genutzten Wohnungen: Datum des Einzugs, 
- g)
- 
                            bei vermieteten Wohnungen: Beginn des Mietvertrags.