Bei den in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden wohnenden Personen werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 zusätzlich zu den in § 4 Abs. 4 genannten Merkmalen folgende Merkmale erhoben:
- 1.
-
als Erhebungsmerkmale:
- a)
-
Nutzung der Wohnung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen,
- b)
-
gewerbliche Nutzung, Nutzung als Freizeit- oder Ferienwohnung,
- c)
-
Zahl der Haushalte in der Wohnung und Zahl der Personen im Haushalt,
- d)
-
Wohnverhältnis je Haushalt (Eigentümer, Hauptmieter, Untermieter),
- e)
-
Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit sowie Familienzusammenhang,
- f)
-
Wohn- und Lebensgemeinschaft,
- g)
-
Fläche der Wohnung,
- h)
-
Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern,
- i)
-
Höhe der monatlichen Miete,
- j)
-
Ausstattung der Wohnung mit Küche, Kochnische, Bad, WC, Heizungsart,
- k)
-
Beteiligung am Erwerbsleben,
- l)
-
Art des überwiegenden Lebensunterhalts,
- m)
-
Stellung im Beruf,
- n)
-
Arbeitsort;
- 2.
-
als Hilfsmerkmale:
- a)
-
Namen und Vornamen der Wohnungsinhaber,
- b)
-
Einzugsdatum der Wohnungsinhaber oder Beginn des Mietvertrags,
- c)
-
Lage der Wohnung im Gebäude,
- d)
-
Telekommunikationsnummer der Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht.