Bei den in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden wohnenden Personen werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 zusätzlich zu den in § 4 Abs. 4 genannten Merkmalen folgende Merkmale erhoben: 
        
            - 1.
- 
                
                    als Erhebungsmerkmale:
                     
                        - a)
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                            Nutzung der Wohnung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen, 
- b)
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                            gewerbliche Nutzung, Nutzung als Freizeit- oder Ferienwohnung, 
- c)
- 
                            Zahl der Haushalte in der Wohnung und Zahl der Personen im Haushalt, 
- d)
- 
                            Wohnverhältnis je Haushalt (Eigentümer, Hauptmieter, Untermieter), 
- e)
- 
                            Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit sowie Familienzusammenhang, 
- f)
- 
                            Wohn- und Lebensgemeinschaft, 
- g)
- 
                            Fläche der Wohnung, 
- h)
- 
                            Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern, 
- i)
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                            Höhe der monatlichen Miete, 
- j)
- 
                            Ausstattung der Wohnung mit Küche, Kochnische, Bad, WC, Heizungsart, 
- k)
- 
                            Beteiligung am Erwerbsleben, 
- l)
- 
                            Art des überwiegenden Lebensunterhalts, 
- m)
- 
                            Stellung im Beruf, 
- n)
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                            Arbeitsort; 
 
- 2.
- 
                
                    als Hilfsmerkmale:
                     
                        - a)
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                            Namen und Vornamen der Wohnungsinhaber, 
- b)
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                            Einzugsdatum der Wohnungsinhaber oder Beginn des Mietvertrags, 
- c)
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                            Lage der Wohnung im Gebäude, 
- d)
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                            Telekommunikationsnummer der Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht.