(WpÜG)
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Ausfertigungsdatum: 20.12.2001
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 23.6.2017 I 1693
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zuständigkeit der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Abschnitt 3 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
Abschnitt 4 Übernahmeangebote
Abschnitt 5 Pflichtangebote
Abschnitt 5a Ausschluss, Andienungsrecht
Abschnitt 6 Verfahren
Abschnitt 7 Rechtsmittel
Abschnitt 8 Sanktionen
Abschnitt 9 Gerichtliche Zuständigkeit;
Übergangsregelungen