(WpÜG)
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Ausfertigungsdatum: 20.12.2001


§ 42 WpÜG Sofortige Vollziehbarkeit

Der Widerspruch gegen Maßnahmen der Bundesanstalt nach § 4 Abs. 1 Satz 3, § 15 Abs. 1 oder 2, § 28 Abs. 1 oder § 40 Abs. 1 und 2 hat keine aufschiebende Wirkung.