Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV)
Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz


Ausfertigungsdatum: 13.12.2004

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 19.10.2018 I 1758

Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anzeige von Verdachtsfällen
Abschnitt 3 Veröffentlichung von Informationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Veröffentlichung von Insiderinformationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 3 Veröffentlichung von Eigengeschäften und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 4 (weggefallen)
Unterabschnitt 5 Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
Unterabschnitt 6 Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten
Unterabschnitt 7 Wahl des Herkunftsstaates
Unterabschnitt 8 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben
Abschnitt 4 Inkrafttreten