Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV)
Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Ausfertigungsdatum: 13.12.2004


§ 23 WpAV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.