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(WasKwV)
Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken


Ausfertigungsdatum: 26.10.1944

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 61 G v. 8.12.2010 I 1864

Eingangsformel
§ 1 Steuerbegünstigte Unternehmen
§ 2 Steuerbegünstigte Anlagen
§ 3 Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung
§ 4 Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
§ 5 Vermögensteuer und Aufbringungsumlage
§ 6 Gewerbesteuer
§ 7 Absetzung für Abnutzung
§ 8
§ 9 Weitergewährung bisheriger steuerlicher Begünstigungen
§ 10 Anwendungsvorschriften
Schlußformel

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