(WasKwV)
Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

Ausfertigungsdatum: 26.10.1944


Eingangsformel WasKwV

Auf Grund des § 12 der Reichsabgabenordnung wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern und dem Generalinspektor für Wasser und Energie verordnet: