(VwVG)
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
Ausfertigungsdatum: 27.04.1953
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 30.6.2017 I 2094
Erster Abschnitt Vollstreckung wegen Geldforderungen
Zweiter Abschnitt Erzwingung von Handlungen,
Duldungen oder Unterlassungen
Dritter Abschnitt Kosten
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften