Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr


Ausfertigungsdatum: 06.07.2007

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.3.2010 I 203;

Abschnitt 1 Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen
Abschnitt 2 Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten
Abschnitt 3 Gastställe
Abschnitt 4 Viehkastrierer
Abschnitt 5 Wanderschafherden
Abschnitt 6 Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen
Abschnitt 7 Reinigung und Desinfektion
Abschnitt 8 Zeugnisse, Kontrollbücher
Abschnitt 9 Tierhaltung
Abschnitt 10 Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000
Abschnitt 11 Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004
Abschnitt 12 Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
Abschnitt 13 Kennzeichnung von Einhufern nach der Verordnung (EG) Nr. 504/2008
Abschnitt 14 Sonstige Tierhaltungen
Abschnitt 15 Schlussvorschriften