Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

Ausfertigungsdatum: 06.07.2007


Anlage 11 ViehVerkV (zu § 37 Absatz 1) Bestandsregister

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 232)

Seite: ...

für Schafe □                       für Ziegen □


A. Angaben zum Betrieb


Name:Nutzungsart:
Anschrift:Zucht
□
Milch
□
Mast
□
Gesamtanzahl am 1. Januar …
Registriernummer nach § 15 oder
§ 26 Absatz 2:
Schafe:Ziegen:


B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen


Lfd. Nr.Datum des Zugangs oder des AbgangsZugangAbgangKennzeichen
des Tieres oder der Tiere
AnzahlBemerkungen
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
vorherigen Tierhalters
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
Übernehmers
Name und Anschrift oder Registriernummer
des Transportunternehmers, Kfz-Kennzeichen des Transportmittels


C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen


Lfd. Nr.Kennzeichen
des Tieres
GeburtsjahrDatum der
Kennzeichnung
RasseGenotyp,
soweit bekannt
Tod
(Monat und Jahr)
ErsatzkennzeichenBemerkungen


D. Angaben im Fall der Überprüfung


Datum der Überprüfung:

Zuständige Behörde

Unterschrift des Vertreters
der zuständigen Behörde