Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

Ausfertigungsdatum: 06.07.2007


Anlage 3 ViehVerkV (zu § 25 Absatz 1) Muster für Kontrollbücher

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 222)



A. Viehhandelskontrollbuch

AbgabeIdentifizierungÜbernehmer
123456
Ort und Datum
der Übernahme
bisheriger Besitzer
a)
Name und
Anschrift
b)
Registriernummer
bei Transportunter-
nehmen
c)
Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugs
bei Rindern Ohr-
markennummer;
bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kennzeichnung;
bei Schafen und
Ziegen Stückzahl, Kennzeichnung;
bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres
Alter, Abzeichen,
Markierungen;
bei Geflügel Stückzahl, Rasse,
ungefähres Alter
Datum der
Abgabe
Name und
Anschrift
gegebenenfalls Nummer der Bescheinigung



B. Transportkontrollbuch

123456
a)
Ort und
Datum der
Übernahme
b)
Uhrzeit des
Verlade-
beginns
c)
Abfahrtszeit
d)
voraussichtliche Dauer
der Beförde-
rung
Name und Anschrift des bisherigen Tierhaltersbei Rindern Ohr-
markennummer;
bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kennzeichnung;
bei Schafen und
Ziegen Stückzahl, Kennzeichnung;
bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres
Alter, Abzeichen,
Markierungen;
bei Geflügel Stück-
zahl, Rasse,
ungefähres Alter
Datum und Zeitpunkt der ÜbergabeFahrtziel
Name und
Anschrift des
Übernehmers
gegebenenfalls Nummer der
Bescheinigung



C. Desinfektionskontrollbuch

12345
Datum des
Transports
Art der beförderten TiereDatum der Reinigung und DesinfektionOrt der Reinigung und DesinfektionDesinfektionsmittel/
eingesetzte Konzen-
tration