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Versorgungsrücklagegesetz (VersRücklG)
Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes


Ausfertigungsdatum: 09.07.1998

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27.3.2007 I 482

Abschnitt 1 Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes"
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Errichtung
§ 3 Zweck
§ 4 Rechtsform
§ 5 Verwaltung, Anlage der Mittel
§ 5a Anlagerichtlinien und Anlageausschuss
§ 6 Zuführung der Mittel
§ 7 Verwendung des Sondervermögens
§ 8 Vermögenstrennung
§ 9 Wirtschaftsplan
§ 10 Jahresrechnung
§ 11 Beirat
§ 12 Auflösung
Abschnitt 2 Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes"
§ 13 Geltungsbereich
§ 14 Errichtung
§ 15 Anzuwendende Vorschriften
§ 16 Zuweisung der Mittel
§ 17 Verwendung des Sondervermögens „Versorgungsfonds des Bundes“; Verordnungsermächtigung
§ 18 (weggefallen)

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