Versorgungsrücklagegesetz (VersRücklG)
Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes

Ausfertigungsdatum: 09.07.1998


§ 2 VersRücklG Errichtung

Aus den Zuführungen nach § 14a Absatz 1 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes wird eine „Versorgungsrücklage des Bundes“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.