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(UStatG)
Umweltstatistikgesetz


Ausfertigungsdatum: 16.08.2005

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 5.7.2017 I 2234

§ 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungen, Berichtsjahr
§ 3 Erhebung der Abfallentsorgung
§ 4 Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind
§ 5 Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle
§ 6 Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen
§ 7 Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung
§ 8 Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung
§ 9 Erhebung der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen sowie der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 10 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe
§ 11 Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz
§ 12 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
§ 13 Hilfsmerkmale
§ 14 Auskunftspflicht
§ 15 Anschriftenübermittlung
§ 16 Übermittlung
§ 17 Verordnungsermächtigung

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