Die Erhebung erfasst jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, bei den zuständigen Behörden 
        
            - 1.
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                    für gefährliche Abfälle, über die Nachweise zu führen sind, die Erhebungsmerkmale
                     
                        - a)
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                            Art und Menge der vom Erzeuger abgegebenen oder in eigenen Anlagen oder anderweitig behandelten, gelagerten und abgelagerten Abfälle, 
- b)
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                            Abfallerzeuger nach Wirtschaftszweigen sowie deren Erzeugernummer, 
 
- 2.
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                    für die Verbringung von Abfällen in den, durch den und aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes die Erhebungsmerkmale
                     
                        - a)
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                            Art und Menge der Abfälle nach Herkunfts- und Empfängerstaat, 
- b)
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                            Art der Beseitigung und Verwertung.