(UStatG)
Umweltstatistikgesetz

Ausfertigungsdatum: 16.08.2005


§ 8 UStatG Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung

Die Erhebung erfasst bei nichtöffentlichen Betrieben, die Wasser gewinnen oder die einen Fremdbezug an Wasser von mindestens 10.000 Kubikmeter pro Jahr haben, sowie bei Betrieben, die Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, alle drei Jahre, beginnend mit dem Berichtsjahr 2007, die Erhebungsmerkmale

1.
für die Wassergewinnung
a)
Gewinnung von Wasser nach Wasserarten sowie Bezug und Abgabe von Wasser, jeweils nach Menge,
b)
Verwendung von Wasser nach Menge, getrennt nach Einsatzbereichen der Einfach-, Mehrfach- und Kreislaufnutzung,
c)
Herkunft und Verbleib des ungenutzten Wassers und Abwassers nach Menge und Ort der Einleitstelle des Abwassers,
2.
für die Abwasserbehandlung
a)
Art der Abwasserbehandlung,
b)
Menge des nach der Behandlung in Abwasseranlagen eingeleiteten oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem Abwasserabgabengesetz und Ort der Einleitstelle des Abwassers,
c)
Klärschlamm nach Menge, Behandlung und Verbleib nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres.
Bei Betrieben, die die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für andere Betriebe durchführen, wird zusätzlich der Wirtschaftszweig des Hauptauftraggebers erhoben.