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Telekommunikationsgebührenverordnung (TKGebV)
Verordnung über Telekommunikationsgebühren


Ausfertigungsdatum: 19.07.2007

Stand: V aufgeh. durch Art. 4 Abs. 104 G v. 18.7.2016 I 1666 mWv 1.10.2021

Eingangsformel
§ 1 Erhebung von Gebühren
§ 2 Gebührenbefreiungen
§ 3 Inkrafttreten
Anlage 1 Gebührentatbestände für die Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern nach § 66 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 des Telekommunikationsgesetzes
Anlage 2 Gebührentatbestände für die einzelfallbezogene Koordinierung, Anmeldung, Übertragung und Notifizierung von Satellitensystemen nach § 56 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 des Telekommunikationsgesetzes
Anlage 3 Gebührentatbestände für die Entscheidung über die Übertragung von Wegerechten nach § 69 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 7 des Telekommunikationsgesetzes

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