Ausfertigungsdatum: 19.07.2007
(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1480)
Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro | |
A | Allgemeine Gebühren | ||
A.1 | Zweitschrift einer Nutzungsberechtigung | 60 | |
A.2 | Änderung einer bestehenden Nutzungsberechtigung | 120 - 150 | |
A.3 | Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sachlichen Bearbeitung und vor Beendigung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung; Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit; Widerruf oder Rücknahme eines Verwaltungsaktes, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat | bis zu 75 % der Gebühr für den beantragten Verwaltungsakt | |
A.4 | Rücknahme einer Nutzungsberechtigung, sofern der Betroffene dies zu vertreten hat | 200 - 1 500 | |
B | Gebühren für die Übertragung von Wegerechten | ||
B.1 | Erteilung einer Nutzungsberechtigung | 800 |