Ausfertigungsdatum: 19.07.2007
(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1479)
Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro | |
A | Allgemeine Gebühren | ||
A.1 | Erstellen einer Zweitschrift einer Urkunde | 60 | |
A.2 | Änderung einer bestehenden Urkunde | 60 | |
A.3 | Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sachlichen Bearbeitung und vor Beendigung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung; Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit; Widerruf oder Rücknahme eines Verwaltungsaktes, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat | bis zu 75 % der Gebühr für den beantragten Verwaltungsakt | |
B | Gebühren für die internationale Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung von Satellitensystemen bei der ITU und der Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte | ||
B.1 | Anmeldung eines nichtkommerziellen Einzelsatelliten (umlaufend) auf "Non-Interference-Basis" (wissenschaftlicher Experimentalsatellit, Amateurfunksatellit; kein fester Funkdienst über Satelliten, Mobilfunkdienst über Satelliten oder Rundfunkdienst über Satelliten) einschließlich Übertragung der Nutzungsrechte | 4 760 | |
B.2 | Anmeldung eines umlaufenden Satellitensystems, das keiner Koordinierung gemäß Artikel 9 Abschnitt II VO Funk bedarf | 27 970 | |
B.3 | Anmeldung eines umlaufenden Satellitensystems, das einer Koordinierung gemäß Artikel 9 Abschnitt II VO Funk bedarf | 57 480 | |
B.4 | Anmeldung eines geostationären Satellitensystems (mit Ausnahme der unter B.5 und B.6 genannten Fälle) | 53 820 | |
B.5 | Anmeldung eines Satellitensystems nach Anhang 30 und Anhang 30 A VO Funk (BSS) | 68 810 | |
B.6 | Anmeldung eines Satellitensystems nach Anhang 30 B VO Funk (FSS-Planbereich) | 65 510 | |
B.7 | Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte für Systeme nach B.2 | 11 900 | |
B.8 | Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte für Systeme nach B.3 - B.6 | 17 210 | |
C | Gebühren für Maßnahmen auf Grund von Verstößen | ||
C.1 | Bearbeiten eines Verstoßes gegen das TKG, Orbit-/Frequenzzuteilungsbedingungen und Auflagen einschließlich Festlegung der Maßnahmen | 50 - 5 000 | |
C.2 | Ausführen eines mobilen/stationären Messeinsatzes zum Ermitteln von Verstößen gegen das TKG, Orbit-/Frequenzzuteilungsbedingungen und Auflagen | 100 - 50 000 |